Säuglings-Kleinkind-Eltern-Psychotherapie

Eltern-Werden

Die Geburt eines Babys bedeutet für Eltern meist eine Zeit großer Veränderungen. Viele Fragen tauchen auf. Alte und neue Gefühle werden wach und vertiefen sich. Manchmal treten dabei auch seelische Probleme für die Eltern und das Baby auf, so beispielsweise wenn:

  • das Baby nicht trinkt,
  • das Baby nicht schläft,
  • häufiges Weinen und Schreien des Babys die Familie belastet,
  • Eltern es schwer haben, in eine emotionale Beziehung zu ihrem Baby zu finden,
  • Sorge besteht, dass das Baby sich nicht gesund entwickelt.

Säuglings-Kleinkind-Eltern-Psychotherapie als Angebot

Säuglings-Kleinkind-Eltern-Psychotherapie ist ein psychoanalytisches Angebot, um frühe Belastungen und Störungen rechtzeitig und am Ort ihres Entstehens aufzufangen. Säuglings-Kleinkind-Eltern-Psychotherapie ist speziell geeignet für Säuglinge und Kleinkinder von 0 bis 3 Jahren zusammen mit ihren Müttern/Vätern. Sie setzt im einfühlsamen Gespräch mit der Therapeutindort an, wo das Baby und seine Eltern Hilfe benötigen und bietet in Form von Krisenintervention fachliche Hilfe und unterstützende Begleitung. Diese Therapieform findet unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse der Säuglingsforschung statt und hat immer auch präventiven Charakter.

Chancen und Prognosen

Die Chance, bei seelischen Störungen und entgleisten Beziehungen zwischen dem Baby und seinen Eltern durch psychotherapeutische Interventionen helfen zu können ist groß, denn Säuglings-Kleinkind-Eltern-Psychotherapie setzt frühzeitig an. Das Baby/Kleinkind ist bei der Behandlung immer dabei. Durch seine Reaktionen im Kontakt zu den Eltern, der Therapeutin und im Spiel weist das Baby/Kleinkind den Weg zu den tiefer liegenden Konflikten. In den meisten Fällen ist die Prognose einer frühzeitig begonnenen Säuglings-Kleinkind-Eltern-Psychotherapie günstig. Oft zeigt sich schon nach wenigen Therapiestunden

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, sowie die Säuglings-Kleinkind-Eltern-Psychotherapie sind eine Krankenbehandlung, deren Kosten von den gesetzlichen Kassen auf Antrag übernommen wird, von den Beihilfestellen entsprechend anteilig und von den Privatkassen je nach Versicherungsbedingungen. Die ersten probatorischen Sitzungen werden von den gesetzlichen Kassen immer übernommen (Gesundheitskarte) und auch von den meisten Privatkassen erstattet.

Die Psychotherapeutin ist behilflich, Erstattungen bei den beteiligten Krankenkassen oder Kostenübernahme in die Wege zu leiten.