Kennenlernen & Diagnostik

Häufig sind es die Eltern, die das Kind/den Jugendlichen anmelden. Jugendliche können sich auch direkt an die Psychotherapeutin wenden. Ein vorheriger Arztbesuch ist nicht erforderlich.

Nach der Anmeldung erfolgen bis zu 6 sogenannte probatorische Sitzungen von je 50 Minuten.

Aufgabe dieser ersten Sitzungen ist es, eine Entscheidung herbeizuführen, ob eine Therapie sinnvoll und notwendig ist und welche Therapieform passend ist. Die Psychotherapeutin gibt am Ende der Sitzungen eine Empfehlung und Begründung. Eine Entscheidung für die Therapie wird gemeinsam besprochen und vereinbart. Dazu gehört auch die Schließung eines Therapievertrages.

In diesen Sitzungen mit den Eltern, mit dem Kind und/oder mit dem Jugendlichen haben alle Beteiligten die Gelegenheit, die Therapeutin kennen zu lernen und zu entscheiden, ob sie sich bei ihr aufgehoben und verstanden fühlen und sich auf einen therapeutischen Prozess mit ihr einlassen wollen.

Dies ist wichtig, da die Basis für die Psychotherapie eine vertrauensvolle und zugewandte Beziehung zwischen Beteiligten und Therapeutin ist. Wenn die Chemie nicht stimmt ist es besser, eine andere Therapeutin aufzusuchen.

Die Therapeutin macht sich während dieser Sitzungen ein Bild von der seelischen Erkrankung des Kindes. Es erfolgt eine diagnostische Standortbestimmung, eine Erhebung der Störung, der aktuellen Lebens- und Familiensituation mit ihren jeweiligen Besonderheiten und Problemen sowie eine Abklärung der bisherigen Entwicklungsgeschichte. Entscheidend für die Aufnahme einer Psychotherapie ist zum einen, die Motivation des Kindes/des Jugendlichen und zum anderen die Möglichkeit der Familie, die Therapie zu unterstützen.

Das Kind/der Jugendliche bekommt Spielraum, die probatorischen Sitzungen auf seine eigene Art und Weise mitzugestalten und ausfüllen zu können. Es kann sich in dem geschützten Raum unter Einhaltung der Schweigepflicht frei äußern, was es beschäftigt und/oder spielerisch/gestalterisch seine innere Welt zum Ausdruck bringen.

Die Diagnoseerstellung wird vervollständigt durch eine körperliche Untersuchung eines hinzugezogenen Arztes, der abklärt, ob körperliche Ursachen an der Erkrankung beteiligt sind (Konsiliaruntersuchung).